Produkt zum Begriff Vollmachten:
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Gesetzliche Vertretung im BGB
Gesetzliche Vertretung im BGB , Ein neues gesetzliches Vertretungsrecht im BGB Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts findet die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB statt. 131 Paragrafen werden durch 113 neue Paragrafen ersetzt, weitere grundlegend geändert sowie eine gänzlich neue Notvertretung unter Ehegatten geschaffen. Alle mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befassten Anwält:innen, Notar:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen müssen ab dem 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte Vormünder, Betreuende und Pflegende. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor Das neue Handbuch vermittelt Ihnen genau die notwendigen Kenntnisse und stellt Punkt für Punkt das neue System der Vertretung von Minderjährigen und Betreuten einschließlich der erforderlichen gerichtlichen Genehmigungen dar erklärt für alle Bereiche, von Bestellung und Pflichten der Amtsträger bis hin zu deren Aufsicht durch das Gericht, worauf es in der Praxis nun besonders ankommt erläutert die Besonderheiten der Vergütung und des Auslagenersatzes der Amtsträger löst typische, auch internationale erbrechtliche Fälle nach neuem Recht erklärt die Details der Prozessführung bei minderjährigen bzw. betreuten Personen. Ein Muss für jeden Zivilrechtler, der gestaltet und gerichtliche Verfahren führt. Das bekannte Autorenteam aus Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Lehre bürgt für höchste Qualität: RAin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, FAinFamR u ErbR | RAin Dr. Christa Bienwald | RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR | RiOLG Dr. Thomas Kischkel | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß | Prof. Dr. Markus Lamberz | Notarin Dr. Karin Raude | Notarin RAin Dr. Sibylle Seiferlein, FAinErbR | Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221206, Produktform: Kartoniert, Beilage: broschiert, Redaktion: Horn, Claus-Henrik, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 394, Keyword: Genehmigung; Betreuer; Elterliche Sorge; Eltern; Kindeswohl; Pfleger; Vertretungsbefugnis; Erbrecht; Notar; Schenkung; Immobilie; Sperrvermerk; Vorsorgevollmacht; Kontrollbetreuer; Patientenverfügung, Fachschema: Familienrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: TB/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Familienrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 227, Breite: 153, Höhe: 25, Gewicht: 636, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
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Welche Vollmachten sind sinnvoll?
Welche Vollmachten sind sinnvoll? Dies hängt von den individuellen Umständen und Bedürfnissen einer Person ab. Allgemein empfehlenswerte Vollmachten sind beispielsweise die Vorsorgevollmacht, die es einer Vertrauensperson ermöglicht, im Falle von Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers medizinische und rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Ebenso wichtig ist die Patientenverfügung, in der medizinische Behandlungswünsche festgehalten werden können. Eine Generalvollmacht kann auch sinnvoll sein, um finanzielle Angelegenheiten regeln zu lassen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Vollmachten auseinanderzusetzen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
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Welche Vollmachten hatte Augustus?
Augustus hatte als erster römischer Kaiser eine Vielzahl von Vollmachten. Er war Oberbefehlshaber der Armee, hatte die Kontrolle über die Finanzen des Reiches, konnte Gesetze erlassen und verfügte über die Befugnis, Senatoren zu ernennen. Zudem hatte er die Macht, Provinzgouverneure zu ernennen und war oberster Richter im Reich. Seine Autorität war so groß, dass er als Princeps, der erste Bürger Roms, eine beispiellose Machtfülle innehatte.
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Welche Vollmachten im Todesfall?
Welche Vollmachten im Todesfall können an eine Vertrauensperson oder einen Bevollmächtigten übertragen werden? Welche Entscheidungen dürfen sie treffen und welche Verantwortlichkeiten übernehmen sie in Bezug auf den Nachlass und die Bestattung des Verstorbenen? Wie können diese Vollmachten rechtlich festgelegt und dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden? Welche Rolle spielen Vollmachten im Todesfall bei der Regelung von finanziellen Angelegenheiten, medizinischen Entscheidungen und anderen wichtigen Aspekten, die nach dem Ableben einer Person geregelt werden müssen?
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Wer kann die Vollmachten erteilen?
Die Vollmachten können von einer autorisierten Person oder Institution erteilt werden, die die Befugnis dazu hat. Dies kann beispielsweise ein Vorgesetzter in einem Unternehmen, ein Vormundschaftsgericht bei rechtlichen Angelegenheiten oder ein bevollmächtigter Vertreter in einer Organisation sein. Es ist wichtig, dass die Person, die die Vollmachten erteilt, über die entsprechende Autorität verfügt und die Rechte und Pflichten klar definiert sind. In einigen Fällen können auch spezielle Formulare oder Dokumente erforderlich sein, um die Vollmachten rechtmäßig zu erteilen. Es ist ratsam, sich vor der Erteilung von Vollmachten über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen zu informieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Vollmachten:
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Welche Vollmachten sollte man haben?
Welche Vollmachten sollte man haben? Es ist wichtig, über eine Vorsorgevollmacht zu verfügen, um im Falle von Krankheit oder Unfall eine Vertrauensperson zu benennen, die Entscheidungen für einen treffen kann. Ebenso empfehlenswert ist eine Generalvollmacht, um jemandem die Befugnis zu geben, in rechtlichen Angelegenheiten für einen handeln zu können. Eine Patientenverfügung ist ebenfalls sinnvoll, um festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht sind. Zudem kann eine Bankvollmacht hilfreich sein, um im Notfall auf finanzielle Ressourcen zugreifen zu können.
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Was gibt es für Vollmachten?
Was gibt es für Vollmachten? Vollmachten sind rechtliche Befugnisse, die einer Person erteilt werden, um im Namen einer anderen Person oder Organisation zu handeln. Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, darunter die Vorsorgevollmacht, die es einer Person ermöglicht, im Falle von Krankheit oder Unfall Entscheidungen für eine andere Person zu treffen. Eine Generalvollmacht gibt einer Person weitreichende Befugnisse, um im Namen einer anderen Person zu handeln, während eine beschränkte Vollmacht nur für bestimmte Aufgaben oder einen bestimmten Zeitraum gilt. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Einschränkungen einer Vollmacht zu verstehen, um Missverständnisse oder Missbrauch zu vermeiden.
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Welche Vollmachten hat ein Betreuer?
Ein Betreuer hat die Vollmacht, Entscheidungen in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für die Person zu treffen, die unter seine Betreuung gestellt wurde. Dazu gehört beispielsweise die Verwaltung des Vermögens, das Abschließen von Verträgen und die Vertretung vor Gericht. Der Umfang der Vollmachten hängt jedoch von der Art der Betreuung ab, die vom Gericht festgelegt wurde. Ein Betreuer muss stets im besten Interesse der betreuten Person handeln und seine Entscheidungen sorgfältig abwägen. Es ist wichtig, dass ein Betreuer seine Vollmachten verantwortungsbewusst und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ausübt.
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Welche Vollmachten brauchen unverheiratete Paare?
Welche Vollmachten brauchen unverheiratete Paare? Unverheiratete Paare sollten Vollmachten wie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Generalvollmacht in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass ihre Partner im Falle von Krankheit oder Unfähigkeit rechtlich vertreten sind. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es dem Partner, medizinische Entscheidungen zu treffen, während eine Patientenverfügung die medizinische Behandlungswünsche festlegt. Eine Generalvollmacht erlaubt es dem Partner, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Diese Vollmachten sind wichtig, da unverheiratete Paare nicht automatisch die gleichen Rechte wie verheiratete Paare haben.
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